AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Seminar-Angebote der www.improcompany.de

§ 1 Anmeldung

  1. Ein Vertrag zwischen dem Teilnehmenden (Kunde) und der impro company GbR (Veranstalter) kommt zustande, wenn der Kunde seine Teilnahme an einem bestimmten Termin der Seminarveranstaltungen auf der Webseite www.improcompany.de bucht UND der Veranstalter diese Teilnahme per E-Mail schriftlich bestätigt; mit dieser Bestätigung ist die Anmeldung des Kunden zu diesem Termin für beide Teile verbindlich. In dieser Bestätigungs-E-Mail erhält der Kunde ebenfalls die Rechnung.
  2. Der Veranstaltungsort ist im Bestätigungsschreiben angegeben. Verlegungen des Veranstaltungsortes sind vorbehalten.
  3. Wenn nicht anders vereinbart, gilt die Mindestteilnehmenden-Anzahl von 4 Personen und die maximale Teilnehmenden-Anzahl von 8 Personen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.

§ 2 Kosten, Zahlung

  1. Die vereinbarten Honorare bzw. Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, netto zuzüglich Umsatzsteuer.
  2. Die Teilnahmegebühr ist sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Wurde die Teilnahmegebühr nicht spätestens bis zum Beginn der Veranstaltung gezahlt, ist eine Teilnahme leider nicht möglich.
  3. Die impro company GbR darf die Rechnung auch als PDF-Datei per E-Mail übermitteln. Die Rechnung enthält auch die Bankverbindung der impro company GbR zur Überweisung der Teilnahmegebühr:
    impro company GbR
    Münchner Bank e.G.
    BIC: GENODEF1M01
    IBAN: DE54 7019 0000 0000 5708 00
  4. Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Seminarleistungen durch den Veranstalter inklusive der Seminarunterlagen. Des Weiteren erhält der Kunde nach Abschluss des Seminars eine schriftliche Teilnahmebestätigung. Weitere Leistungen sind nicht enthalten.
  5. Ein Nichterscheinen oder eine verkürzte Teilnahme an einer Seminarveranstaltung berechtigt den Kunden nicht zur Kürzung der Teilnahmegebühr.
  6. Sonstige Kosten, die dem Kunden im Zusammenhang mit dem Seminarbesuch entstehen, wie Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, sind vom Kunden selbst zu tragen. Für den Aufenthalt im Tagungshotel Das Hilla geht der Kunde ein gesondertes Vertragsverhältnis direkt mit dem Hotel ein.

§ 3 Stornierung, Absage

  1. Der Kunde kann die Teilnahme an einer gebuchten Seminarveranstaltung wie folgt stornieren: Die Stornierung muss schriftlich an den Veranstalter erfolgen, entweder per Post an impro company GbR, Tumblingerstraße 34a, D 80337 München oder per E-Mail an office@fastfood-theater.de. Die Stornierung ist erst verbindlich, wenn der Veranstalter diese Stornierung dem Kunden per E-Mail schriftlich bestätigt hat.
  2. Es fallen folgende Stornierungsgebühren an:
    - Erfolgt die Stornierung bis drei Monate vor dem Veranstaltungsbeginn, ist diese kostenfrei; bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden von der impro company GbR erstattet.
    - Erfolgt die Stornierung bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Bearbeitungsgebühr von 150,00 € zzgl. USt. fällig.
    - Erfolgt die Stornierung bis 8 Tage vor Beginn des Seminars, werden 75 % der Teilnahmegebühr erhoben.
    - Erfolgt eine Stornierung 7 Tage vor Beginn des Seminars oder später, wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig.
    Für die Stornierung des Aufenthalts des Kunden im Seminarhotel gelten die Stornierungsregeln aus dem gesonderten Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Hotel.
  3. Der Veranstalter behält sich vor, auch bestätigte Veranstaltungen aus organisatorischen (z. B. bei zu geringer Teilnehmendenzahl) oder sonstigen wichtigen Gründen (z. B. aufgrund höherer Gewalt) bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Der Veranstalter wird sich jedoch in diesem Fall bemühen, Alternativen anzubieten. Bei einer Absage oder einem Ausfall der Veranstaltung wird der Veranstalter die Teilnehmenden unverzüglich informieren und bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstatten; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
  4. Die gebuchte Leistung ist nicht an eine konkrete personelle Betreuung gebunden. Der Veranstalter behält sich vor, die für das Seminar vorgesehenen Trainer:innen umzubesetzen. Kommt es zu einer Umbesetzung, erfolgt dies ausschließlich durch vergleichbar qualifiziertes Personal. Dem Kunden entstehen daraus keine Ansprüche, insbesondere nicht auf Kündigung oder Umbuchung.
  5. Wenn sich während einer Seminarveranstaltung zeigt, dass aufgrund des Verhaltens eines Kunden die Durchführung des Seminars mit diesem Kunden für die übrigen Teilnehmenden Einschränkungen bedeutet, behält sich der Veranstalter vor, die Teilnahme dieses Kunden als beendet zu erklären. In einem solchen Fall wird dem Kunden für die nicht besuchten Seminar-Einheiten die Teilnahmegebühr erstattet.

§ 4 Haftung

  1. Der Veranstalter haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    Der Veranstalter haftet nicht für die Folgen inhaltlicher Entscheidungen des Kunden sowie gegenüber Forderungen Dritter, die aufgrund der im Seminar angestoßenen Prozesse entstehen.
  2. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel kann ein Kunde nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten geltend machen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung des Veranstalters der Höhe nach auf die bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

§ 5 Sonstiges

  1. Die Veranstaltungen des Veranstalters stellen keine Leistungen im medizinischen oder psychotherapeutischen Sinne dar, sondern dienen alleine der Persönlichkeitsentwicklung des Teilnehmenden. Der Veranstalter geht davon aus, dass die Teilnahme an Veranstaltungen der impro company GbR für einen körperlich/psychisch gesunden Menschen kein Gesundheitsrisiko darstellt. Gleichwohl wird von einer Teilnahme abgeraten, wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte auf den Teilnehmenden zutreffen: deutlich zu niedriger Blutdruck, Herzschwäche, hirnorganische Beeinträchtigungen, akuter Medikamenten-, Drogen- oder Alkoholeinfluss, schwere Persönlichkeitsstörung, Psychosen, schwere Angst- oder Zwangsstörung. Jeder Teilnehmende trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltung und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf.
  2. Urheberrechte an Schulungsunterlagen: Alle Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte hinsichtlich der Schulungsunterlagen, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, verbleiben beim Veranstalter. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die impro company GbR ist es dem Kunden nicht gestattet, die Schulungsunterlagen ganz oder teilweise in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, zu reproduzieren, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.
  3. Der Veranstalter richtet sich mit den Angeboten ausdrücklich nicht an Verbraucher i. S. d. § 13 BGB. Durch den Vertragsabschluss bestätigt der Kunde, dass er die vom Veranstalter zu erbringenden Leistungen und Seminarunterlagen des Veranstalters für seine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit beauftragt bzw. erwirbt.
  4. Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Kunde entscheidet in alleiniger Verantwortung über Umsetzung, Zeitpunkt, Art und Umfang der vom Veranstalter empfohlenen oder mit diesem abgestimmten Vorgehensweisen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Veranstalter solche Maßnahmen in Abstimmung mit dem Kunden begleitet.

§ 6 Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Regelungen des Auftrages oder dieser Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Vertragsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Vertragsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollte, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.